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Warburg Rö. Weil zwei Brüder 20 und 23 aus Warburg im Mai vorigen Jahres mit der Fahrweise einer 35 jährigen Pkw-Fahrerin aus Brilon auf der A 33 nicht einverstanden waren und sich so sehr darüber ärgerten, dass sie die junge Frau überholten und ausbremsten, musste sich das Brüderpaar jetzt vor dem Warburger Amtsgericht verantworten. Dort hatte sich zu diesem Zeitpunkt ein Stau gebildet, und die Fahrtgeschwindigkeit der Fahrzeuge war stark reduziert. Nach kurzer Zeit überholten die beiden Männer den Pkw, setzten sich knapp vor diesen und zwangen die Fahrerin zum Anhalten.
Dann sprangen die Beiden aus ihrem Fahrzeug und beschimpften die Fahrerin des gestoppten Pkw lautstark. Die Jährige verbarrikadierte sich verängstigt vor den Attacken der Männer in ihrem Pkw und hielt mit ihrem Handy die Situation per Fotos fest.
In der Beweisaufnahme wichen die Schilderungen vom Tathergang zwischen den Angeklagten und der Zeugin teilweise weit voneinander ab, wobei die Brilonerin noch sichtlich beeindruckt von den heftigen Beschimpfungen, zeitweise nur unter Tränen die Vorfälle schildern konnte.
Bei Andre dagegen beantragte die Verteidigerin die Anwendung des Jugendstrafrechts und eine Sozialstundenauflage. Weiterhin keinen Führerscheinentzug, da ihr Mandant in seiner weiteren Ausbildung auf den Führerschein angewiesen ist. Sie fand dadurch die Angeklagten überführt und so lautete ihr Urteil: für Andre M. Zur Anwendung kam das allgemeine Strafrecht. Da von allen Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet wurde, erlangte das Urteil noch im Gerichtssaal Rechtskraft.
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