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Eine Prostituierte hat vom Landesarbeitsgericht Hamm zumindest teilweise Recht bekommen: Ihr steht von ihrem Sugardaddy ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis" zu.
Über Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Angestellten muss das Landesarbeitsgericht Hamm ständig urteilen — jetzt aber wurde an dem Gericht ein ungewöhnlicher Fall verhandelt. Als Streitparteien traten eine jährige Prostituierte und ihr Sugardaddy auf. Die Frau, eine dreifache Mutter, verlangte nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ein "wohlwollendes Arbeitszeugnis", Ausgleich für nicht genommene Urlaubstage sowie Lohnnachzahlungen.
Zumindest in den ersten beiden Punkten gab das Gericht ihr Recht. Offiziell war die Jährige als Haushaltswirtschafterin in Teilzeit angestellt, für Putzen, Wäschewaschen und Kochen sollte sie Euro verdienen. In Wirklichkeit war aber zwischen den beiden vereinbart worden, dass es zweimal wöchentlich zu Sex kommen sollte. Sogar die Tage dafür waren festgelegt: jeden Mittwoch und Samstag oder Sonntag. Das Gericht zitiert in dem Urteil unter anderem aus Whatsapp-Chats zwischen den beiden Streitparteien, die die sexuelle Beziehung belegen.
Ende Januar aber habe die Frau diese Beziehung abgebrochen. Daraufhin bekam sie von dem Sugardaddy die Kündigung. Allerdings habe der Mann ihr kein Arbeitszeugnis ausstellen wollen. Das Arbeitszeugnis muss ihr der Sugardaddy nach dem Gerichtsurteil nun ausstellen, auch die Urlaubstage muss er nachzahlen. Den geforderten Lohn bekommt die Klägerin aber nicht — sie habe die vertraglich vereinbarten Leistungen in dem Zeitraum nicht erbracht, urteilte das Gericht. Quelle: Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm.
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