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Ein Jähriger wird vom Amtsgericht Esslingen wegen sexueller Nötigung zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Esslingen - Wer eine Massage in einem Hamam bucht, erwartet sich davon gemeinhin Erholung und Entspannung. Eine heute Jährige musste am 5. November eine völlig andere, für sie sehr belastende Erfahrung machen. Sie wurde im Wellness bereich des Wernau er Quadriums von dem damals zuständigen Mitarbeiter bei der Schaummassage dreimal unsittlich in ihrem Scham- und Analbereich berührt.
Der Jährige wurde am Donnerstag vom Amtsgericht Esslingen deshalb wegen sexueller Nötigung der Frau zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Zudem muss er Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Jährigen ist noch heute anzumerken, wie schwer sie der Übergriff des Mannes, der sich Wellnessmasseur — eine nicht geschützte Berufsbezeichnung — nennt, mitgenommen hat.
Doch an jenem Montag war es erstmals der ihr bis dahin unbekannte Masseur gewesen, der sie mit Schaum einseifte und damit auf die Ganzkörpermassage vorbereitete. Unangenehm seien ihr schon dessen persönliche Fragen gewesen.
Zudem habe er sich mit seinem um die Hüfte gebundenen Handtuch gegen ihre Hände gedrängt. Er habe sie aber noch ein zweites Mal auf diese Weise berührt. Sie sei zu perplex gewesen, um aufzustehen und sich zur Wehr zu setzen. Doch am Tag nach der Tat rief sie den Leiter des Hamam an und beschwerte sich. Seit sei er im Geschäft, nie zuvor habe es Beschwerden gegeben. Sie vertraute sich einem befreundeten Kripobeamten an, der ihr riet, unbedingt Anzeige zu erstatten.
Bis heute sei sie nicht in der Lage, eine öffentliche Sauna oder ein Hamam zu besuchen. Ständig werfe sie sich vor, falsch reagiert zu haben, indem sie sich nicht sofort und vehement zur Wehr gesetzt habe. Der Jährige ist sich keiner Schuld bewusst. Rund solcher Massagen habe er beanstandungslos angewendet. Der Angeklagte habe als Masseur das Vertrauen seiner Kundin ausgenutzt. Zwar habe man kein gutes Gefühl bei der Vorstellung, er massiere weiter. Doch halte sie den Übergriff für einen Ausnahmefall, da es zuvor nie Beschwerden über dessen jahrelange Arbeit gegeben habe.